Informationen für Mandanten

Bernd Beder
Rechtsanwalt
Fachanwalt f�r Erbrecht

 

 

Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

 

1. Gesetzliche Erbfolge

-  Ehegatten/Lebenspartner: Wenn sie im gesetzlichen Güterstand leben, erhalten sie neben den  Erben  1.Ordnung1/2 und neben den Erben der 2. Ordnung 1/4 ,jeweils zuzüglich 1/4 Zugewinnausgleich. Ist Gütertrennung vereinbart, erhalten sie die gleichen Anteile wie die Erben 1. Ordnung, mindestens jedoch 1/4.
- Erben 1. Ordnung: Abkömmlinge. Lebende Abkömmlinge schließen die nachfolgenden aus.
- Erben 2. Ordnung: Eltern und Geschwister bzw. deren Abkömmlinge- Erben 3. Ordnung: Großeltern bzw. deren Abkömmlinge
- Erben 4. Ordnung: Urgroßeltern bzw. deren Abkömmlinge

Erben einer niedrigeren Ordnung schließen die Erben einer höheren Ordnung aus. Erben gleicher Ordnung erben zu gleichen Teilen. Sind keine Erben vorhanden, erbt der Fiskus. Ein Testament ist nur wirksam, wenn es formal richtig erstellt wurde. Wollen Sie auf die Beauftragung eines Notar verzichten, können Sie das Testament auch selbst erstellen. Das sogenannte privatschriftliche Testament muß

- eigenhändig geschrieben werden
- mit der Hand geschrieben werden
- unterschrieben werden

Es soll Ort und Datum enthalten.

3. Erbeinsetzung

Sie müssen einen oder mehrere Erben einsetzen. Die eingesetzten Erben haften für sämtliche Nachlaßverbindlichkeiten

- Beerdigungskosten
- Vermächtnisse
- Auflagen

- Ausgleichsansprüche benachteiligter Erben

- Ansprüche pflichtteilsberechtigter Erben

4. Wer ist pflichtteilsberechtigt ?

Pflichtteilsberechtigt sind

- der Ehegatte/Lebenspartner
- die Abkömmlinge
- die Eltern

sofern sie als gesetzliche Erben berufen sind. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.

5. Berliner Testament

Ein Berliner Testament ist nur zwischen Ehegatten /Lebenspartnern möglich.Berücksichtigen Sie jedoch, daß

- beim Tod des Überlebenden erneut Erbschaftsteuer auf das übertragene Vermögen anfällt
- der Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche pflichtteilsberechtigter Erben erzeugt.

6. Steuerklassen zur Berechnung der Erbschaftsteuer
(geändert seit 14.12.2010)

Steuerklasse I

- Ehegatten/Lebenspartner
- Kinder und Stiefkinder, sowie deren Abkömmlinge
- Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen

Steuerklasse  II

- Eltern und Voreltern bei Erwerb durch Schenkung
- Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern
- Schwiegerkinder und -eltern, geschiedener Ehegatte und
Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

Steuerklasse III

- alle �brigen Erwerber und Empfänger von Zweckzuwendungen

 

7. Persönliche Freibeträge (EUR)
(geändert seit 14.12.2011)   

 500.000 Ehegatten/Lebenspartner
 400.000 Kinder und diejenigen Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind
  200.000 Enkel, deren Eltern noch leben
  100.000 Stiefkinder, Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen
   20.000

alle übrigen Personen

 

8. Steuersätze

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (EUR) St.-Kl. I  St.-Kl. II  St.-Kl. III 
 52.000    7 %  12 %  17 %
 256.000  11 %  17 %  23 %
 512.000  15 %  22 %  29 %
 5.113.000  19 %  27 %  35 %
 12.783.000  23 %  32 %  41 %
 25.565.000  27 %  37 %  47 %
 über 25.565.000  30 %  40 %  50 %

 

9. Steuersaätze ab 01.01.2009

 Wert des steuerpflchtigen Erwerbs bis (EUR)  St.-Kl. I  St.-Kl. II  St.-Kl. III
 75.000  7%  30%  30%
 300.000  11%  30%  30%
 600.000  15%  30%  30%
 6.000.000  19%  30%  30%
 13.000.000  23%  50%  50%
 26.000.000  27%  50%  50%
 über 26.000.000  30%  50%  59%

 

10. Steuersätze ab 01.01.2010

 Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis (€)  St.-Kl. I St.-Kl. II  St.-Kl. III 
 75.000  7%  15%  30%
300.000  11%  20%  30%
 600.000  15%  25%  30%
 6.000.000  19%  30%  30%
 13.000.000  23%  35%  50%
 26.000.000  27%  40%  50%
 über 26.000.000  30%  43%  50%

 

11. Besonderheiten bei Ehegaten/Lebenspartnern und Kindern

- Ehegatten/Lebenspartner erben die selbstgenutzte Immobilie erbschaftsteuerfrei, wenn sie sie für weitere 10 Jahre selbst nutzen

- Kinder erben eine Immobilie mit einer Wohnfläche bis 200 m² erbschaftsteuerfrei, wenn sie sie für weitere 10 Jahre selbst nutzen

 

12. Nachlassabwicklung - Checkliste

  • Einsch�tzung der Werthaltigkeit des Nachlasses (wichtig in �berschuldungsf�llen)
  • Einziehung der Verm�genswerte
  • Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten (Erblasser- und Erbfallschulden)
  • Pr�fung und Regulierung von Verm�chtnisanspr�chen
  • Pr�fung und Regulierung von Pflichtteilsanspr�chen
  • gegebenenfalls Auseinandersetzung einer bestehenden Erbengemeinschaft
  • Pr�fung der Schlussrechnung bei gerichtlich angeordneter Betreuung
  • Pr�fung der Schlussrechnung bei gerichtlich angeordneter Nachlasspflegschaft
  • Handhabung noch offener Einkommensteuererkl�rung des Erblassers
  • Bewertung und Ver�u�erung von Immobilien im Nachlass
  • Verwaltung von Nachlassimmobilien bis zur Ver�u�erung
  • Abwicklung zu Lebzeiten des Erblassers nicht geregelter Unternehmensnachfolge

 

 

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